Seit den 90er Jahren existieren mehrere EU-Herkunftssiegel, die allein Lebensmittel tragen dürfen, deren Eigenschaften von den bestimmten geografischen Verhältnissen einer Region abhängen. Diese Region kann ein bestimmter Ort, eine bestimmte Gegend oder auch ein ganzes Land sein. Die Siegel müssen für jedes Produkt einzeln beantragt werden. Unterschieden wird zwischen drei Siegeln, die für unterschiedlich strenge Richtlinien stehen.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Lebensmittel, die das Siegel geschützte Ursprungsbezeichnung tragen, werden in der spezifischen Region sowohl erzeugt und verarbeitet als auch zubereitet. Alle Produktionsschritte der Produkte finden also garantiert in dem bezeichneten Gebiet statt. In Deutschland trägt nur etwa ein Viertel der geschützten Lebensmittel dieses Siegel – vor allem Käse und Wein. Berühmte Lebensmittel mit dem Siegel sind zum Beispiel Allgäuer Emmentaler und Parmaschinken.
In Thüringen trägt allein der Altenburger Ziegenkäse das g.U.-Siegel. Das Rezept für den Weichkäse stammt aus dem Jahr 1897. Der Käse darf ausschließlich im Altenburger Land, im Burgenland, im Landkreis Leipzig und in Gera hergestellt werden. Der Altenburger Ziegenkäse schmeckt mild und nach Kümmel; traditionell wird er zusammen mit sauren Gurken oder rote Bete auf einer Scheibe Brot gegessen.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Bei Lebensmitteln, die das Siegel geschützte geografische Angabe tragen, muss lediglich einer der drei Produktionsschritte – Erzeugung, Verarbeitung, Zubereitung – in der spezifischen Region stattfinden. Etwa 80 Lebensmittel aus Deutschland tragen dieses Siegel – darunter sechs aus Thüringen.
Allen voran trägt natürlich die Thüringer Rostbratwurst das g.g.A.-Siegel. Ursprünglich mussten mindestens 51 % der verwendeten Rohstoffe aus Thüringen stammen, um das Siegel tragen zu dürfen. Mittlerweile zählen für das Siegel aber „nur noch“ die Kunst und Erfahrung der thüringischen Fleischer und die traditionellen Rezepte, die die Thüringer Rostbratwurst so einmalig machen.
Ähnlich wird der Schutz durch das Herkunftssiegel auch bei der Eichsfelder Feldgieker, Greußener Salami und Thüringer Rotwurst begründet. Die seit 1488 bekannte Rohwurst, die traditionsreiche Salami sowie die Königin der Blutwürste gelten – wie auch die Thüringer Rostbratwurst – aufgrund des hervorragenden regionalen Fleischerhandwerks und überlieferter Rezepte als einzigartige, schützenswerte Lebensmittel.
Anspruchsvollere Richtlinien gibt es bei der geschützten Thüringer Leberwurst. Damit sie das Herkunftssiegel tragen kann, müssen mindestens 51 % der Rohstoffe aus Thüringen kommen. Außerdem muss die gesamte Verarbeitung hier stattfinden. Die Thüringer Leberwurst darf nur in Naturdärme, Gläser oder Dosen abgefüllt werden, Kunstdärme sind nicht erlaubt.
Geschützte Thüringer Lebensmittel
Geschützte Thüringer Lebensmittel wie Thüringer Leberwurst, Thüringer Rostbratwurst und Thüringer Rotwurst sind unter anderem bei Die Thüringer, DÜN-Fleisch, EWU Thüringer, Thüringer Landstolz, Fleischerei Zitzmann, FM Aschara, Hagen Feinkost und Wolf erhältlich.
Neben diesen Wurst-Sorten darf noch ein weiteres Lebensmittel das g.g.A.-Siegel tragen: der Elbe-Saale-Hopfen. Dieser wird in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen angebaut und in allen mitteldeutschen Brauereien eingesetzt.
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Neben den Siegeln geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geografische Angabe gibt es noch ein weiteres Gütezeichen: garantiert traditionelle Spezialität. Im Gegensatz zu den anderen beiden Siegeln bezieht sich dieses nicht auf den geografischen Ursprung; das Lebensmittel ist nicht an ein spezielles Gebiet gebunden. Stattdessen hebt das Siegel die traditionelle Zusammensetzung oder das traditionelle Herstellungs- bzw. Verarbeitungsverfahren hervor. Ein berühmtes Beispiel für eine garantiert traditionelle Spezialität ist der Mozzarella. In Deutschland ist das Siegel bisher kaum verbreitet.